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Wilkommen auf der neuen Homepage ...

... wo sich alles um Liegenschaftsbewertung, Mietzinsfeststellung und Vergaberecht dreht. Sie finden hier die gesetzlichen Grundlagen, Mustergutachten sowie allgemeine Informationen rund um den Bereich Sachverständigen.
Auch im Bereich "Vergaberecht öffentlicher Aufträge" wird das Angebot ständig erweitert.

 

zertifizierte Sachverständige

gerichtlich zertifizierte Sachverständige
Neben der allgemeinen Beeidigung, also der Möglichkeit vor Gericht als Gutachter tätig zu werden und als Helfer dem Gericht bzw. dem Richter das für den Erkenntnisprozeß nötige Fachwissen zu verschaffen, wurde mit dem SDG 1998 ein weiteres Qualitätssicherungsinstrument eingeführt.

Die Qualitätssicherung ist nicht nur ein allgemeines Anliegen der Wirtschaft, sie ist auch für jede Prüf-, Überwachungs- und Gutachtertätigkeit von entscheidender Bedeutung.
Mit der Einführung der "gerichtlichen Zertifizierung" wurde festgehalten, dass sich der Sachverständige einem Qualitätssicherungsverfahren unterzogen hat und kontinuierlich unterzieht.

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Person  

 

 Enrik Mandl - Dr.iur.  

Mitarbeiter in der Rechtsanwaltskanzlei Schwingl & Luckmann - Klagenfurt. Langjähriger geschäftsführender Gesellschafter der MANDL-Immobil GmbH 9020 Klagenfurt. Das Unternehmen ist im Bereich  Immobilienentwicklung und umfassender Betreuung von Gewerbeimmobilien tätig. Als Jurist von Anfang an im Immobilien- und Mietrecht sowie im Zuge der Dissertation auch im Vergaberecht spezialisiert. Neben diesen juristischen Tätigkeiten konnte umfangreiche Erfahrung in der Liegenschaftsbewertung gesammelt werden. Seit Mitte 2001 als allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger in der SV-Liste des Landesgerichtes Klagenfurt eingetragen.

+43 (463) 51-21-00 Telefon
+43 (463) 51-25-23 Telefax
+43 (699) 1000-89-89 Mobil

 

 
 Hochschulausbildung
 1988-1996

Studium Rechtswissenschaften an der Karl-Franzen-Universität Graz
Diplomarbeit „Beendigung von Immobilienleasingverträgen“

 1998-2001

Doktorratstudium an der Paris-Lodron-Universität Salzburg
Dissertation „Rechtsschutz im Kärntner Auftragsvergabegesetz“

 Berufsausbildung

 1992

Konzessionsprüfung Gewerbe Immobilientreuhänder & Bauträger

 1999

Train-the-Trainer Ausbildung Personalentwicklung

 sonstige Tätigkeiten
 1997-2000

Landesvorsitzender der jungenWirtschaft Kärnten

 1988-2000

OSK-Motorsportfunktionär, Zeitnehmung

 

Mitglied der Prüfungskommission des Landes Kärnten für das Bauträgergewerbe

  Vortragender am WIFI-Kärnten, Mietrecht
 
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Gutachten  

 

  Liegenschaftsbertungsgutachten
  Mietzinsfeststellungsgutachten


Ziel aller Gutachten ist die Ermittlung des Marktwertes der beschriebenen Liegenschaft. Dieser wird durch den Preis bestimmt, der üblicherweise im redlichen Geschäftsverkehr bei einer Vermietung oder Verkauf zu erzielen wäre. Dabei sind alle tatsächlichen, rechtlichen und wirtschaftlichen Umstände, die den Preis beeinflussen, zu berücksichtigen. Außergewöhnliche oder persönliche Verhältnisse haben jedoch außer Betracht zu bleiben.

Üblicherweise werden dabei das Sachwert-, Ertragswert- und Vergleichswertverfahren angewendet. Zur Erstellung von Gutachten sind daher neben den Kenntnissen dieser Bewertungsverfahren auch rechtliche Quellen Liegenschaftsbewertungsgesetz, ÖNORM B 1802, Mietrechtsgesetz, Wohnungseigentumsgesetz uva. zu beachten, die erst in Verbindung mit den umfangreichen  Marktkenntnissen zu einem aussagekräftigen Ergebnis führen können.

 

  Mustergutachten


Zur besseren Veranschaulichung des Umfanges, Inhalts und Qualität finden Sie hier Auszüge von zwei solcher Gutachten (Klicken Sie auf das PDF-Symbol  um eine Adobe-Acrobat Datei in einem neuen Fenster betrachten zu können. Bevor Sie es anklicken, können Sie die Größe der Datei ersehen, zwischen 150 und 160 KB).
 


Mustergutachten
Liegenschaftsbewertung


Mustergutachten

Mietzinsfeststellung


Mustergutachten

Betriebskostenfeststellung


Referenzen:

Schiedel Privatstifung
Alcatel Austria
Univ.Prof. Dr. Michael Rainer
Hieden & Kall Bau
Privatklinik Maria-Hilf

Humanomed
 

Vergaberecht  

 

     Gesetzliche Grundlagen

 


Bei der Erstellung eines Gutachtens sind immer auch die gesetzlichen Grundlagen zu beachten. Hinsichtlich der Zertifizierung und Bestellung als Gerichtsgutachter ist dies das Bundesgesetz über die allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen und Dolmetscher (SDG). Im Bezug auf den Honoraranspruch bei der Erstellung eines gerichtlichen Gutachtens sind die jeweiligen Vorschriften des Gebührenanspruchsgesetzes (GebAG) zu beachten.
Als Richtlinie bei der Erstellung eines Gutachtens zur Verkehrswertermittlung sind die Bestimmungen des Liegenschaftsbewertungsgesetzes (LBG) und der ÖNORM B 1802 heranzuziehen
(die ÖNORMen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen daher an dieser Stelle nicht veröffentlicht werden)
Im Zuge der Feststellung des ortsüblichen Mietzinses und Nutzungsentgelts sind natürlich die einschlägigen Bestimmungen des Mietrechtsgesetzes (MRG) und eventuell auch Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) zu beachten.

Nachfolgend finden Sie hier einige Auszüge aus diesen Gesetzen.
(Fundstelle: Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramtes)

  SDG - in der Fassung BGBl. I Nr. 115/2003
  GebAG - in der Fassung BGBl. I Nr.  1/2004
  LBG - in der Fassung BGBl. Nr. 150/1992
 

 

   
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xxx color=#ffffff size=2>Gesetze  
 
  Vergaberecht konkret ...

... eine Artikelreihe im Jahr 2002 in der Zeitung der Wirtschafts-Kammer - "Kärntner Wirtschaft". Alle Artikel werden hier chronologisch veröffentlicht.

    Vergaberecht neu - Teil I - Juni 2002

 

 

 

  Vergaberecht neu - BVergG & K-VergG

Am 22. Mai 2002 wurde das neue einheitliche Bundesvergabegesetz 2002 im Nationalrat beschlossen.
Bindend für alle öffentlichen Auftraggeber des Bundes ab 1.9.2002
, für die Länder spätestens ab 1.7.2003!

  BVergG 2002 - Volltext
  Erläuternde Bemerkungen - der Regierungsvorlage

 

 

 

  Rechtsschutz im Kärntner Auftragsvergabegesetz
  K-VergG 1997

Diese Arbeit beschäftigt sich mit den den Bietern eingeräumten Rechtschutzmöglichkeiten des Kärntner AuftragsvergabeG. 
Eine Übersicht des Inhaltes finden Sie hier!

Nachdem die entsprechenden Regelungen im BVergG 2002 aufgenommen worden sind, wurde auch das K-VergG dadurch aufgehoben. Wenn Sie noch Informationen benötigen würden, schicken Sie einfach ein eMail!
 

 

  Spezielle Vergabe-Problem

In Kooperation mit der Rechtsanwaltskanzlei Schwingl & Luckmann in Klagenfurt können wir auf individuelle Problemstellungen eingehen und falls notwendig die geeigneten rechtlichen Schritte einleiten.

Treten sie unverbindlich mit uns in Kontakt!

 

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