Gesetzliche Grundlagen

Bei der Erstellung eines Gutachtens sind immer auch die gesetzlichen Grundlagen zu beachten. Hinsichtlich der Zertifizierung und Bestellung als Gerichtsgutachter ist dies das Bundesgesetz über die allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen und Dolmetscher (SDG). Im Bezug auf den Honoraranspruch bei der Erstellung eines gerichtlichen Gutachtens sind die jeweiligen Vorschriften des Gebührenanspruchsgesetzes (GebAG) zu beachten.
Als Richtlinie bei der Erstellung eines Gutachtens zur Verkehrswertermittlung sind die Bestimmungen des Liegenschaftsbewertungsgesetzes (LBG) und der ÖNORM B 1802 heranzuziehen
(die ÖNORMen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen daher an dieser Stelle nicht veröffentlicht werden)
Im Zuge der Feststellung des ortsüblichen Mietzinses und Nutzungsentgelts sind natürlich die einschlägigen Bestimmungen des Mietrechtsgesetzes (MRG) und eventuell auch Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) zu beachten.

Nachfolgend finden Sie hier einige Auszüge aus diesen Gesetzen.
(Fundstelle: Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramtes)

  SDG - in der Fassung BGBl. I Nr. 115/2003
  GebAG - in der Fassung BGBl. I Nr.  1/2004
  LBG - in der Fassung BGBl. Nr. 150/1992