Wirtschaftskammer Österreich
Ausgabe KW 25

NEUE GESETZE BEI ÖFFENTLICHER AUFTRAGSVERGABE!

Nach jahrelangen Diskussionen wurde am 22. Mai das Bundesvergabegesetz 2002 (BVergG) im Nationalrat und nur einen Tag später die Novelle zum Kärntner Auftragsvergabegesetz (K-VergG) im Landtag beschlossen. Die Novelle zum K-VergG, aber vor allem das BVergG 2002 bringt umfangreiche Neuerungen für alle Unternehmer, die sich mit der öffentlichen Auftragsvergabe befassen. Das Urteil der Jungen Wirtschaft: Es wird zwar vieles besser, aber nicht unbedingt einfacher!

Novelle des Bundesvergabegesetz

Die einschneidende Neuerung ist es, dass wir Unternehmer in Zukunft nicht mehr mit zehn, sondern nur mehr mit einem Gesetz zu tun haben werden, wenn wir uns an öffentlichen Ausschreibungen beteiligen. Endlich gibt es, wie es die WK und jw gefordert haben, ein einheitliches Vergaberecht für Bund, Länder und Gemeinden!  Die Ausgestaltung des Rechtsmittelverfahrens selbst obliegt aber weiter den Ländern, die in diesem (bis auf gewisse Details) grundsätzlich frei sind. In Kärnten wird, wie schon bisher, der Unabhängige Verwaltungssenat (UVS) als Vergabekontrollbehörde fungieren. Es ist daher notwendig, dass die Länder bis spätestens 1. Juli 2003 „Landesvergaberechtsschutzgesetze“ ausgestalten. Für alle Auftragsvergaben, bei denen der öffentlicher Auftraggeber der Bund ist, gilt das neue Gesetz schon ab 1. September 2002. Neu ist auch, dass das BVergG grundsätzlich auch für den sogenannten Unterschwellenbereich gilt. Ab 1.9.2002 sind alle Regelungen auch für Auftragsvergaben unter EUR 200.000,-- bzw. EUR 5 Mio. bei Bauaufträgen zwingend anzuwenden.

Novelle des Kärntner Vergabegesetzes

Auch das geltende K-VergG 1997 hatte umfangreichen Anpassungsbedarf, vor allem aufgrund der Judikatur des EUGh,   des VfGhg und der Forderungen der Wirtschaftskammervertreter. Unser Erfolg: Es gibt z.B. wichtige Neuerungen bei dem Ausscheiden und Sanktionierung spekulativer Angebote, der Einrichtung einer neuen Schlichtungsstelle und im Rechtsschutzbereich, vor allem unterhalb der Schwellenwerte von EUR 200.000,--.

P.S.: Junge Wirtschaft-Serie zur Auftragsvergabe

 In den nächsten Ausgaben der KärntnerWirtschaft informiert die Junge Wirtschaft detailliert über die Neuerungen des BVergG und der Novelle zum K-VergG